- Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
- Erstellung von Monats- und Quartalsabschlüssen
- Unterstützung bei der Aufstellung Ihrer Halbjahres- oder Quartalsabschlüsse und des Jahresabschlusses
- Kritische Durchsicht der von Ihnen erstellten Monats-, Quartals- oder Jahresabschlüsse
- Erstellung von Offenlegungsunterlagen für den elektronischen Bundesanzeiger und deren Veröffentlichung
- Erstellung der Steuerbilanz oder auch der steuerlichen Einnahmen-Überschussrechnung
- Beratung zu Fragen des Bilanzrechts und Bilanzsteuerrechts
- Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung (über Kooperationspartner)